25.04.2011,14:40
Vom Gesetzgeber her soll der Hahn bis 8 Uhr Wochentags eingesperrt sein. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Man sollte es auch nicht drauf ankommen lassen, denn der Geflügelhalter zieht nach der heutigen Rechtsprechung den kürzeren.