Hallo Federfuß,
wie kommt denn ein fremder Hund überhaupt an deine Tiere heran? Ist dein Grundstück nicht eingezäunt? Das wäre dann doch mal das erste, was ich in Angriff nehmen würde, um meine Tiere grundsätzlich zu schützen.
Der 2te Schritt ist - wie auch schon von Ginger geschrieben, ein Gespräch. Überigens Ginger - bei der Hundehalterhaftpflicht gibt es keine "Fahrlässigkeit". Der Hundehalter ist Immer schuld und für das, was sein Tier anstellt verantwortlich. Allerdings muß sich Federfuß eine Mitschuld anrechnen lassen, wenn die Tiere nicht eingezäunt/geschützt sind. Dringt der Hund durch einen Zaun durch, ist es wieder anders.
Der 3te Schritt, wenn die HH sich nicht einsichtig zeigt, ist die Meldung beim Ordnungsamt.
Federfuß, du fragst, wie weit kann man gehen - beziehst du das darauf, was du dem Hund antun kannst? Einem Terrier das Jagen abzugewöhnen... nun ja - das wird mit "legalen" Mitteln schlecht möglich sein. Die Variante erschrecken (sei es durch massiv klappernde Wurfgeschosse oder kräftige Wasserdusche oder anschreien) klappt ja nur, wenn du gerade dann da bist, wenn der Hund kommt. Wenn der Hund in deiner Abwesenheit schon öfters den Ausflug auf dein Grundstück gemacht hat, während keine Korrektur der Besitzerin erfolgte, wird ihn das nicht sonderlich erschüttern.
Da bringt in meinen Augen grundsätzlich ein anständiger Zaun - evtl. auch mit stromführendem Draht - wesentlich mehr.
Weißt du zufällig, ob der Hund draußen Futter aufnimmt? Ein Fleischbällchen mit viel Chili könnte sich ebenfalls in das Gedächtnis des Tieres eingraben und zu einer negativen Verknüfung führen - allerdings wird für seine Besitzerin der Zusammenhang zwischen "jaulendem, schniefendem, sabberndem" Hund und deinem Grundstück sofort sehr offensichtlich sein - und du mußt davon ausgehen, daß sie mit allen Mitteln versuchen wird dir anzuhängen, du hättest ihren Hund "vergiftet".
wie kommt denn ein fremder Hund überhaupt an deine Tiere heran? Ist dein Grundstück nicht eingezäunt? Das wäre dann doch mal das erste, was ich in Angriff nehmen würde, um meine Tiere grundsätzlich zu schützen.
Der 2te Schritt ist - wie auch schon von Ginger geschrieben, ein Gespräch. Überigens Ginger - bei der Hundehalterhaftpflicht gibt es keine "Fahrlässigkeit". Der Hundehalter ist Immer schuld und für das, was sein Tier anstellt verantwortlich. Allerdings muß sich Federfuß eine Mitschuld anrechnen lassen, wenn die Tiere nicht eingezäunt/geschützt sind. Dringt der Hund durch einen Zaun durch, ist es wieder anders.
Der 3te Schritt, wenn die HH sich nicht einsichtig zeigt, ist die Meldung beim Ordnungsamt.
Federfuß, du fragst, wie weit kann man gehen - beziehst du das darauf, was du dem Hund antun kannst? Einem Terrier das Jagen abzugewöhnen... nun ja - das wird mit "legalen" Mitteln schlecht möglich sein. Die Variante erschrecken (sei es durch massiv klappernde Wurfgeschosse oder kräftige Wasserdusche oder anschreien) klappt ja nur, wenn du gerade dann da bist, wenn der Hund kommt. Wenn der Hund in deiner Abwesenheit schon öfters den Ausflug auf dein Grundstück gemacht hat, während keine Korrektur der Besitzerin erfolgte, wird ihn das nicht sonderlich erschüttern.
Da bringt in meinen Augen grundsätzlich ein anständiger Zaun - evtl. auch mit stromführendem Draht - wesentlich mehr.
Weißt du zufällig, ob der Hund draußen Futter aufnimmt? Ein Fleischbällchen mit viel Chili könnte sich ebenfalls in das Gedächtnis des Tieres eingraben und zu einer negativen Verknüfung führen - allerdings wird für seine Besitzerin der Zusammenhang zwischen "jaulendem, schniefendem, sabberndem" Hund und deinem Grundstück sofort sehr offensichtlich sein - und du mußt davon ausgehen, daß sie mit allen Mitteln versuchen wird dir anzuhängen, du hättest ihren Hund "vergiftet".