14.07.2016,09:05
Moin Leute,
entweder bin ich doof, oder wir arbeiten hier alle nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass jeder der ein Tier tötet, eine Schachkundenachweis nach der Schlachtverordnung benötigt. Da würde für uns alle bedeuten, dass wir einen Lehrgang absolvieren müssten mit anschließender Prüfung. Oder gilt das nur für professinelle bzw. semiprofessionelle Schlachter wie Hausschlachter (Schwein z.B.)?
Im Netz finde ich nur den Gesetzestext, und da steht nichts vom Kleintieschlachten zum Eigenbedarf.
juno
entweder bin ich doof, oder wir arbeiten hier alle nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass jeder der ein Tier tötet, eine Schachkundenachweis nach der Schlachtverordnung benötigt. Da würde für uns alle bedeuten, dass wir einen Lehrgang absolvieren müssten mit anschließender Prüfung. Oder gilt das nur für professinelle bzw. semiprofessionelle Schlachter wie Hausschlachter (Schwein z.B.)?
Im Netz finde ich nur den Gesetzestext, und da steht nichts vom Kleintieschlachten zum Eigenbedarf.
juno
1,5 Bresse Gauloises zum und .