27.05.2013,13:09
Hallo Fuxx
Man darf eigentlich fast alles ausser sich dabei erwischen zu lassen.
40 Gänse "von privat" muss man ggf. dem Finanzamt erklären können. Der I-Net Auftritt sieht eher danach aus als ob hier gewerblich gehandelt wird.
Sollte sich herausstellen, dass es doch gewerblich ist, würde ich empfehlen den I-Net Auftritt noch ein wenig zu überarbeiten, der sieht noch so aus als ob er ein gefundenes Fressen für den Abmahnanwalt ist.
Viele Grüße
Lothar
Man darf eigentlich fast alles ausser sich dabei erwischen zu lassen.
40 Gänse "von privat" muss man ggf. dem Finanzamt erklären können. Der I-Net Auftritt sieht eher danach aus als ob hier gewerblich gehandelt wird.
Sollte sich herausstellen, dass es doch gewerblich ist, würde ich empfehlen den I-Net Auftritt noch ein wenig zu überarbeiten, der sieht noch so aus als ob er ein gefundenes Fressen für den Abmahnanwalt ist.
Viele Grüße
Lothar