25.11.2012,17:11
Nach der Satzung des BDRG ist jeder im Verband organisierte Züchter bei der Abgabe von Bruteiern verpflichtet bei diesen u.a. eine bestimmte Befruchtungsquote (Befruchtung, nicht Schlupf!) zu garantieren. Diese Garantieverpflichtung gilt auch bei der Abgabe von Eiern an nicht im BDRG organisierte Züchter.
Weitere Details -auf die ich hier nicht eingehen will - ergeben sich aus der Satzung.
Weitere Details -auf die ich hier nicht eingehen will - ergeben sich aus der Satzung.