01.06.2013,08:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2013,09:01 {2} von gänseliese.)
Hallo ihr Lieben,
es ist alles rechtens, nichts ist mit einem Gewerbe und nichts mit der rechtlichen Absicherung unserer Internetseite.
Das zuständige Amt f. Verbraucherschutz u.Landwirtschaft schmunzelte richtig, als ich fragte, ob ich die Tiere mit der Absicht sie nach der Schlachtung zu verkaufen als Gewerbe melden müsste. Zitat, war in etwa so: "Auch wenn sie 4000 halten möchten, dann können sie das privat tun. Die Tiere sind lediglich artgerecht zu halten und müssen vor der Schlachtung kontrolliert werden, da Sie sie ja verkaufen möchten. Sonst müssten ja unsere Großeltern mit 10 Hühnern, 20 Enten, 15 Hasen und und und alle ein Gewerbe anmelden"
Gruß Gänseliese
es ist alles rechtens, nichts ist mit einem Gewerbe und nichts mit der rechtlichen Absicherung unserer Internetseite.
Das zuständige Amt f. Verbraucherschutz u.Landwirtschaft schmunzelte richtig, als ich fragte, ob ich die Tiere mit der Absicht sie nach der Schlachtung zu verkaufen als Gewerbe melden müsste. Zitat, war in etwa so: "Auch wenn sie 4000 halten möchten, dann können sie das privat tun. Die Tiere sind lediglich artgerecht zu halten und müssen vor der Schlachtung kontrolliert werden, da Sie sie ja verkaufen möchten. Sonst müssten ja unsere Großeltern mit 10 Hühnern, 20 Enten, 15 Hasen und und und alle ein Gewerbe anmelden"
Gruß Gänseliese