07.02.2012,20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2012,20:14 von Lupus † 20.10.2022.)
Hallo Hühnerbasti,
fremde Wildarten auszuwildern ist verboten. Die Buschhennen werden mit ihren Fasanenküken freigelassen und im Herbst wieder eingefangen. Siehe auch diesen Kurzbericht von "Colchicus":
"Wenn die Jungfasane ca. 3-4 Wochen alt sind und fliegen können, dann kommen sie
in diese Eingewöhungsvoliere, 4 x 6 m groß. Dort lernen sie mit der Glucke in
dem Gebüsch aufzubaumen. Gleichzeitig werden sie an den Bewuchs gewöhnt. Die
ersten Lebenswochen halte ich sie mit der Glucke in der überdachten Voliere.
Wenn die Jungfasane dann sicher aufbaumen und jede Nacht oben sitzen, kommen sie
mit 5-6 Wochen sofort ins Revier.... Während sich die Fasane schon mal auf den Feldweg wagen, bleiben die Buschhennen immer im Bewuchs des Grabens."
fremde Wildarten auszuwildern ist verboten. Die Buschhennen werden mit ihren Fasanenküken freigelassen und im Herbst wieder eingefangen. Siehe auch diesen Kurzbericht von "Colchicus":
"Wenn die Jungfasane ca. 3-4 Wochen alt sind und fliegen können, dann kommen sie
in diese Eingewöhungsvoliere, 4 x 6 m groß. Dort lernen sie mit der Glucke in
dem Gebüsch aufzubaumen. Gleichzeitig werden sie an den Bewuchs gewöhnt. Die
ersten Lebenswochen halte ich sie mit der Glucke in der überdachten Voliere.
Wenn die Jungfasane dann sicher aufbaumen und jede Nacht oben sitzen, kommen sie
mit 5-6 Wochen sofort ins Revier.... Während sich die Fasane schon mal auf den Feldweg wagen, bleiben die Buschhennen immer im Bewuchs des Grabens."
Grundsteinlegung NSG- u. FFH-Gebiet
Wupper bei Radevormwald

