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[ALTES FORUM] Eigene Zucht...?
#1
...ein Thema, welches gerade aktuell ist und auch oft gefragt wird...
- darf ich gekaufte Tiere ausstellen?
- darf ich Tiere aus gekauften Bruteiern ausstellen?

Dazu zunächst mal ein Zitat aus der Satzung des BDRG (Allgemeine Ausstellungsbestimmungen - AAB)

2. Anmeldungen
...
b) die zur Ausstellung gemeldeten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Der Aussteller ist im Hinblick auf AAB X. verantwortlich.

Dazu jetzt den Punkt "AAB X":

Unnatürliche Merkmale und nicht gestattete Handlungen

2. Nicht gestattete Maßnahmen sind:
a) das Ausstellen fremder Tiere als eigene
b) die ungerechtfertigte Bezeichnung "Tiere eigener Aufzucht" (Die Bezeichnung "Tiere eigener Aufzucht" ist gerechtfertigt, wenn die Tiere vom Aussteller beringt wurden; erforderlichenfalls ist der Ringbezug nachzuweisen)

und dazu noch

4. Ahndung von unatürlichen Merkmalen und nicht gestatteten Handlungen

b) Die AL (Ausstellungsleitung) und der PR (Preisrichter) sind verpflichtet, diese Meldung innerhalb einer Frist von zwei Wochen an den für den Aussteller zuständigen LV weiterzuleiten. Alle errungenen Preise des Ausstellers sind einzubehalten bis zur Entscheidung des LV.
Bei nachträglich bekanntgewordenen Verstößen zu X.2. über nicht gestattete Handlungen sind dem Aussteller die unrechtmäßig errungenen Preise nicht auszuhändigen bzw. von diesem an die AL zur endgültigen Klärung zurückzugeben.
c) Alle ordnungsgemäß festgestellten und dem LV gemeldeten Verstöße gem. X 2, und X.2. werden durch den LV in einem Sühneverfahren geahndet.
Die Sühneverfahren werden nach einheitlichen Richtlinien des BDRG durchgeführt. Bleibt das Sühneverfahren ohne Erfolg, wird ein Ehrengerichtsverfahren eingeleitet.Was heißt das jetzt in der Praxis?

Auf den Ausstellungsbögen habe ich als Aussteller anzukreuzen, ob die Tiere aus meiner eigenen Zucht stammen - oder nicht.

Möchte ich gekaufte Tiere ausstellen, habe ich tunlichst anzuhaken, des es sich nicht um meine eigene Zucht handelt.

Und: zum guten Ton und freundlichen Miteinander gehört es auch, in solch einem Falle den Verkäufer darüber zu informieren, daß man "seine" Tiere ausstellt.
Es gibt kaum etwas Peinlicheres, als wenn der Züchter über eine Schau geht und dort Tiere mit seinen Ringnummern und anderem Namen entdeckt - und dann "ein Fass" aufmacht, weil er nichts davon gewußt hat.

Grundsätzlich gibt es sowas wie einen Ehrenkodex unter Züchtern "Von gekauften Tieren zieht man erst einmal - und stellt dann den Nachwuchs aus"

Etwas anders verhält es sich bei gekauften Bruteiern - da ich die Tiere dann selber aufgezogen und beringt habe (was ich durch meinen Ringausweis nachweisen kann) handelt es sich offiziell um "meine eigene Zucht"

Tiere, die nicht aus eigener Zucht stammen, dürfen nicht zur Berechnung von Leistungs- und Zuchtpreisen herangezogen werden.


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