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Fleischverkauf
#4
Merke schon, das Thema ist ziemlich komplex! Auch halten sich einige Gerüchte recht hartnäckigAAAhhh
Werde mich da die nächste Zeit mal ein bißchen in die Materie eingraben, und auch ein paar Ämter nerven.
Auch Beamte sind nur Menschen (wenn,s manchmal auch schwerfällt zu glauben), und wenn Sie sich nicht von vornerein verar.... vorkommen meistens ganz umgänglich und hilfsbereitKaffeeKaffee
Werde mich um korrektheit bemühen, sollte mir aber ein Fehler unterkommen oder ich Stuß erzählen, bitte gerne korrigien!

Hier schon mal als erstes:

1 Gewerbeordnung
1.1 Nicht als Gewerbe anzeigepflichtig:

Nach der Gewerbeordnung gehört der Verkauf selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte beim Verkauf am Erzeugerort oder im Erzeugerbetrieb der Urproduktion an und ist daher kein Gewerbe und braucht nicht bei der Gemeinde angezeigt werden.

Darunter fallen unsortierte Eier( bis 350 Legehennen), sowie ganze Hähnchen und halbe oder geviertelte Puten( erste Verarbeitungsstufe).

Soviel zum Gewerbe anmelden.
Finanzamt, Lebensmittelrecht usw. ist wieder ein ganz anderer Schuh!
Das war der einfachste TeilJubel

Euch allen einen schönen Tag
onkel kik


Nachrichten in diesem Thema
Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,14:46
RE: Fleischverkauf - von Tex - 29.01.2015,15:19
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,15:56
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 30.01.2015,07:14
RE: Fleischverkauf - von Arne - 30.01.2015,16:01

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