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Fleischverkauf
#2
Ohne jetzte näher auf das Lebensmittelrecht einzugehen:

auch wer nur geringe Mengen/Stückzahlen (von was auch immer - also Eier, gebrauchte Fotoaparate, Druckerpatronen etc.) die aber regelmäßig, veräußert, ist als gewerbsmäßiger Händler einzustufen.
D.h. im Klartext: Gewerbeanmeldung, Gesundheitszeugnis, Befähigungsnachweis, Betriebstättenüberprüfungen etc. Desweiteren: da selbstständig, Meldung an die Sozialkassen, Landwirtschaftskassen, Berufsgenossenschaft, Handelskammer. Natürlich mit evt. Beiträgen (Zwangsmitgliedschaft). Und wenn Du Pech hast, darft Du Deinen Krankenkasse auch noch selber zahlen, sobald Du über einen bestimmten Verdienst/Umsatz/Zeitaufwand pro Monat hinauskommst.

Sowie steuerliche Veranlagung mit evtl. Umsatzsteuer Vorauszahlungen....

Also, laß da bloß die Finger von, zumindest offiziell. Wenn Du mal ein paar Eier od. Hühner übrig hast, bekommen die eben die Nachbarn/Verwandte und gut ist Jubel

Machst Du jetzt mehr und Dich schwärzt einer an, bist Du ruckzuck bis zu ein paar tausend Euro an Bußgeldern (man achte auf den Plural, denn jeder will dann was von Dir) los.


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Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,14:46
RE: Fleischverkauf - von Tex - 29.01.2015,15:19
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,15:56
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 30.01.2015,07:14
RE: Fleischverkauf - von Arne - 30.01.2015,16:01

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