Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fleischverkauf
#1
Hallo,
bei mir werden die Anfragen nach Hähnchen immer mehr!
Platz und Lust diese zu bedienen hätte ich auch! Da die nächste Geflügelschlachterei 70 km entfernt ist, und ich eh keine Lust darauf habe, würde ich das gerne selber machen.
Aber ab da geht der Spaß ja erst richtig los! Will auch noch nicht zum Vet.Amt oder ähnliches.So richtig blick ich jetzt nicht mehr durch was ich offiziel darf und dazu benötige, und was nichtGrübel
Was ich mal gefunden habe ist das hier:

§ 3 Tier-LMHV – Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs.

(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von

1.
Fischereierzeugnissen die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 2,
2.
lebenden Muscheln die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 3,
3.
Eiern die Anforderungen der Anlage 2,
4.
frischem Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren die Anforderungen der Anlage 3,
5.
erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild die Anforderungen der Anlage 4

einzuhalten. Satz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn ausschließlich einzelne Tierkörper oder deren Teile im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden. Örtliche Betriebe des Einzelhandels sind im Falle von Satz 1 Nr. 5 Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegeort des Wildes gelegen sind.

(2) Kleine Mengen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind im Falle von

1.

lebenden, frischen oder zubereiteten Fischereierzeugnissen, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde, und lebenden Muscheln aus eigener Erzeugung, eigenem Fang oder eigener Ernte:
a)

bei direkter Abgabe an Verbraucher haushaltsübliche Mengen,
b)

bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen,
2.

Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
3.

Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren: Fleisch von nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren jährlich.

So wie ich das verstehe, darf ich das. Ohne gleich ein ganzes Schlachthaus bauen zu müssen.
Oder lese ich da gerade nur was ich lesen will?Angel
Euer geschätztes Wissen/Meinung ist gefragt!
Geht mir dabei jetzt erstmal nicht um Gewerbe und Fa Geschichten!

Grüße onkel kik (der euer Forum klasse findetGute Idee)
#2
Ohne jetzte näher auf das Lebensmittelrecht einzugehen:

auch wer nur geringe Mengen/Stückzahlen (von was auch immer - also Eier, gebrauchte Fotoaparate, Druckerpatronen etc.) die aber regelmäßig, veräußert, ist als gewerbsmäßiger Händler einzustufen.
D.h. im Klartext: Gewerbeanmeldung, Gesundheitszeugnis, Befähigungsnachweis, Betriebstättenüberprüfungen etc. Desweiteren: da selbstständig, Meldung an die Sozialkassen, Landwirtschaftskassen, Berufsgenossenschaft, Handelskammer. Natürlich mit evt. Beiträgen (Zwangsmitgliedschaft). Und wenn Du Pech hast, darft Du Deinen Krankenkasse auch noch selber zahlen, sobald Du über einen bestimmten Verdienst/Umsatz/Zeitaufwand pro Monat hinauskommst.

Sowie steuerliche Veranlagung mit evtl. Umsatzsteuer Vorauszahlungen....

Also, laß da bloß die Finger von, zumindest offiziell. Wenn Du mal ein paar Eier od. Hühner übrig hast, bekommen die eben die Nachbarn/Verwandte und gut ist Jubel

Machst Du jetzt mehr und Dich schwärzt einer an, bist Du ruckzuck bis zu ein paar tausend Euro an Bußgeldern (man achte auf den Plural, denn jeder will dann was von Dir) los.
#3
Hallo Tex,
danke für die gutgemeinte Warnung!
Ich bezahle meine Krankenkasse schon selber, und muß mich schon mit BG usw. rumschlagen. Gewerbe, und die dementsprechenden Anhängsel ist natürlich ein Thema was auf einen zukommt.
Mir ging es jetzt aber erstmal um eben Lebensmittelrecht. Im speziellen um die Schlachtstätte.
Da ich keine Lust auf Geflügelschlachterei habe und genauso wenig Lust habe x*1000 € in die Schlachtstätte zu hängen, ist das erstmal so ein Knackpunkt.
Ist das nicht in einem einigermaßen Rahmen, ist das ganze eh hinfällig und das mit Gewerbe oder nicht hat sich auch erledigt.

Gruß
onkel kik
#4
Merke schon, das Thema ist ziemlich komplex! Auch halten sich einige Gerüchte recht hartnäckigAAAhhh
Werde mich da die nächste Zeit mal ein bißchen in die Materie eingraben, und auch ein paar Ämter nerven.
Auch Beamte sind nur Menschen (wenn,s manchmal auch schwerfällt zu glauben), und wenn Sie sich nicht von vornerein verar.... vorkommen meistens ganz umgänglich und hilfsbereitKaffeeKaffee
Werde mich um korrektheit bemühen, sollte mir aber ein Fehler unterkommen oder ich Stuß erzählen, bitte gerne korrigien!

Hier schon mal als erstes:

1 Gewerbeordnung
1.1 Nicht als Gewerbe anzeigepflichtig:

Nach der Gewerbeordnung gehört der Verkauf selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte beim Verkauf am Erzeugerort oder im Erzeugerbetrieb der Urproduktion an und ist daher kein Gewerbe und braucht nicht bei der Gemeinde angezeigt werden.

Darunter fallen unsortierte Eier( bis 350 Legehennen), sowie ganze Hähnchen und halbe oder geviertelte Puten( erste Verarbeitungsstufe).

Soviel zum Gewerbe anmelden.
Finanzamt, Lebensmittelrecht usw. ist wieder ein ganz anderer Schuh!
Das war der einfachste TeilJubel

Euch allen einen schönen Tag
onkel kik
#5
AAAhhh Du meine Güte, was ist das für ein Quatsch! Typisch Deutschland!ohh Bin ich froh, daß ich damit hier keine Probleme mehr habe!!Rolleyes
Winken Lieber Ratten im Keller, als Verwandte im Haus!Haudichweg!!!


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste