07.07.2011,13:00
(07.07.2011,11:10 )Ajuga schrieb: Hallo Janosch,jupp
wenn du Salbe verkaufen willst, als Kosmetikprodukt, fällst du unter die EU-Kosmetikverodnung. Du musst viele Auflagen einhalten, z.B. Anmeldung als Kosmetikhersteller, Sicherheitsbewertung der Zutaten, Angabe der Zutaten nach INCI, Laborraum, Weiterleiten der Rezeptutren an das Bundesamt für Verbraucherschutz, Kontrollen usw...
Wenn du die Salbe mit einer versprochenen Heilwirkung als Arzneimitel verkaufen willst, wird alles noch komplizierter.
solltest du das wirklich so machen wollen kann ich nochmal meine mum zu einzelheiten befragen die arbeitet freiberuflich genau in der branche