07.07.2011,11:10
Hallo Janosch,
wenn du Salbe verkaufen willst, als Kosmetikprodukt, fällst du unter die EU-Kosmetikverodnung. Du musst viele Auflagen einhalten, z.B. Anmeldung als Kosmetikhersteller, Sicherheitsbewertung der Zutaten, Angabe der Zutaten nach INCI, Laborraum, Weiterleiten der Rezeptutren an das Bundesamt für Verbraucherschutz, Kontrollen usw...
Wenn du die Salbe mit einer versprochenen Heilwirkung als Arzneimitel verkaufen willst, wird alles noch komplizierter.
wenn du Salbe verkaufen willst, als Kosmetikprodukt, fällst du unter die EU-Kosmetikverodnung. Du musst viele Auflagen einhalten, z.B. Anmeldung als Kosmetikhersteller, Sicherheitsbewertung der Zutaten, Angabe der Zutaten nach INCI, Laborraum, Weiterleiten der Rezeptutren an das Bundesamt für Verbraucherschutz, Kontrollen usw...
Wenn du die Salbe mit einer versprochenen Heilwirkung als Arzneimitel verkaufen willst, wird alles noch komplizierter.
Ajuga