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DE NW Schlupftag 2. 4. 2012, wer kann dann die Marekimpfung durchführen?
#3
Hallo Harald,
man muß die Küken nicht unbedingt am ersten Lebenstag impfen - das geht auch noch, wenn sie 14 Tage alt sind.
Die Regel "Eintagsküken" beruht noch auf der Viehverkehrsordnung, wonach nur ein Küken als Eintagsküken gilt, welches bis zu 48 Stunden nichts gefressen und getrunken hat.
Grundsätzlich kannst du die Küken auch sauber und getrennt von den Alttieren z.B. im Keller oder in der Wohnung unterbringen - diese Trennung empfiehlt sich eh für mindestens 10 Tage nach der Impfung, da vorher der Impfschutz gar nicht greift.

Bei uns impft dieses Jahr niemand per Nadel gegen Marek - die fahren alle ins 140 km entfernte Rietberg oder Delbrück in eine TA Praxis, wo mit stickstoffgekühltem Impfstoff geimpft wird. Hier kannst du Kontakt aufnehmen:
Dr.med.vet. Manfred Pöppel Tierarzt
Fachtierarzt für Geflügel
Drubbelstr. 2
33129 Delbrück
Tel.: 05250/98680


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RE: Schlupftag 2. 4. 2012, wer kann dann die Marekimpfung durchführen? - von Enemy - 15.03.2012,07:23

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