Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fleischverkauf
#1
Hallo,
bei mir werden die Anfragen nach Hähnchen immer mehr!
Platz und Lust diese zu bedienen hätte ich auch! Da die nächste Geflügelschlachterei 70 km entfernt ist, und ich eh keine Lust darauf habe, würde ich das gerne selber machen.
Aber ab da geht der Spaß ja erst richtig los! Will auch noch nicht zum Vet.Amt oder ähnliches.So richtig blick ich jetzt nicht mehr durch was ich offiziel darf und dazu benötige, und was nichtGrübel
Was ich mal gefunden habe ist das hier:

§ 3 Tier-LMHV – Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs.

(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von

1.
Fischereierzeugnissen die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 2,
2.
lebenden Muscheln die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 3,
3.
Eiern die Anforderungen der Anlage 2,
4.
frischem Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren die Anforderungen der Anlage 3,
5.
erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild die Anforderungen der Anlage 4

einzuhalten. Satz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn ausschließlich einzelne Tierkörper oder deren Teile im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden. Örtliche Betriebe des Einzelhandels sind im Falle von Satz 1 Nr. 5 Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegeort des Wildes gelegen sind.

(2) Kleine Mengen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind im Falle von

1.

lebenden, frischen oder zubereiteten Fischereierzeugnissen, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde, und lebenden Muscheln aus eigener Erzeugung, eigenem Fang oder eigener Ernte:
a)

bei direkter Abgabe an Verbraucher haushaltsübliche Mengen,
b)

bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen,
2.

Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
3.

Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren: Fleisch von nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren jährlich.

So wie ich das verstehe, darf ich das. Ohne gleich ein ganzes Schlachthaus bauen zu müssen.
Oder lese ich da gerade nur was ich lesen will?Angel
Euer geschätztes Wissen/Meinung ist gefragt!
Geht mir dabei jetzt erstmal nicht um Gewerbe und Fa Geschichten!

Grüße onkel kik (der euer Forum klasse findetGute Idee)


Nachrichten in diesem Thema
Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,14:46
RE: Fleischverkauf - von Tex - 29.01.2015,15:19
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 29.01.2015,15:56
RE: Fleischverkauf - von onkel kik - 30.01.2015,07:14
RE: Fleischverkauf - von Arne - 30.01.2015,16:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste