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Normale Version: gesetzliche Pflichten für Geflügelhalter
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Tja - ich weiß leider keine bessere Möglichkeit, einen solchen Beitrag besser einzuordnen - dafür fehlt mir z.B. eine Rubrik "Haltung allgemein"
Es wäre schön, wenn andere hier im Forum für ihr Bundesland eine ähnliche Zusammenstellung erstellen würden, da es z.B. was die Meldepflicht bei der TSK betrifft, Unterschiede gibt.

Pflichten gemäß Geflügelpest-Verordnung oder zuständigen Veterinäramt - NRW
Die nachfolgend aufgeführten Punkte gelten für alle Geflügelhalter - egal, ob nur ein einziges Kuschelhuhn gehalten wird oder 100.

1. Impfung gegen Newcastle Disease
Gemäß § 7 der Geflügelpest-Verordnung sind Sie verpflichtet, ihre Hühner / Truthühner regelmäßig über einen Tierarzt impfen zu lassen. Es gibt 2 Arten der Impfung, a) die Impfung per Spritze einmal im Jahr oder b) die Impfung über Trinkwasser oder Spray alle 3 Monate. Suchen Sie sich also einen Tierarzt, der sich auch mit Geflügel auskennt. Noch einfacher (und vor allem günstiger) wird das Ganze, wenn Sie einem Rassegeflügelzuchtverein beitreten. Fragen sie bei einem Verein in ihrer Nähe, ob Sie als reines Impf-Mitglied aufgenommen werden ;-) (eine Auflistung der Vereine für den Kreisverband Mettmann finden Sie hier )

Lassen Sie sich in jedem Falle ein Impfzeugnis ausstellen - Sie sind verpflichtet, diese Impfnachweise aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.


2. Meldung beim Veterinäramt
Sie müssen Ihrem zuständigen Amtsveterinär schriftlich anzeigen, daß Sie jetzt Geflügel halten - ebenso wie die Anzahl der Tiere und ob Freilaufhaltung, Volierenhaltung oder Stallhaltung.

Für den Kreis Mettmann bekommen Sie hier ein Meldeformular für Ihre Haltung. Wie Sie dem Formular entnehmen können, möchte man ihre Registriernummer wissen - und damit kommen wir gleich zum nächsten Punkt:


3. Meldung bei der Tierseuchenkasse
Sie sind verpflichtet, Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Ein Formular dafür finden Sie hier. Die TSK weist Ihnen dann eine Registriernummer zu. Fortan bekommen Sie zum Jahresende eine Meldekarte, die Sie ausfüllen und zurücksenden müssen - der Spaß kostet zur Zeit 10 Euro Gebühren im Jahr.


4. Bestandsregister
Sie müssen ein s.g. Bestandsregister führen, in welches Sie die Anzahl der Tiere, Zu- und Abgänge usw. eintragen müssen - eine Vorlage dafür finden sie hier.


5. Vogelgrippe/Stallpflicht usw.
Ein leidiges Thema, welches Seiten füllen würde... Im Moment ist es leider so, daß in Deutschland generell Stallpflicht für Geflügel herrscht. Auf Grund großzügiger Ausnahmeregelungen (ausgenommen die s.g. Risikogebiete) der Veterinärämter vor Ort ist in NRW die Freilandhaltung zur Zeit möglich. Erkundigen Sie sich vor Anschaffung der Tiere bei Ihrem Veterinäramt, ob Sie in einem Risikogebiet sitzen. Bei Stallneubau sollten Sie diesen grundsätzlich großzügig bemessen (und auch später Überbesatz vermeiden) sowie von vorneherein eine überdachte Voliere anbauen. So können ihre Tiere im Falle einer erneuten Aufstallung wenigstens Frischluft geniessen... Nach der neuen Verordnung erlöschen die Ausnahmeregelungen automatisch, wenn im Umkreis von 50 km in einem Bestand ausbricht bzw. bei einem Wildvogel festgestellt wird! Dieses gilt für den Zeitraum bis die im Hinblick auf den Ausbruch angeordneten Schutzmaßregeln nach § 44 oder § 63 aufgehoben sind. Im günstigsten Falle kann man von 30 Tagen ausgehen - das ist aber reine Theorie. Im aktuellen Fall in der Oberpfalz dauerte es knapp 2 Monate, bis alle im Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet beprobt/begutachtet waren und die Geflügelpest als offiziell erloschen bekanntgegeben wurde.

Bzgl. Neuigkeiten/Meldungen müssen Sie sich selber informieren (Tageszeitung, BMELV usw.) - denn niemand wird Ihnen Änderungen auf dem Silbertablett servieren - es ist Ihre Pflicht, über die öffentlichen Medien auf dem Laufenden zu bleiben und über Verordnungen informiert zu sein...

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Im November 2010 meldeten die Nachrichtenagenturen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium über eine Aufhebung der Stallpflicht nachdenkt und somit die Freilandhaltung als Regelhaltung wieder ermöglicht wird. Ob und wann sich der Entwurf sich in für die Rassegeflügelzucht greifbare Realitäten wandeln wird, muss sich erst noch zeigen

6. Wassergeflügel
Sollten Sie sich für die Haltung von Wassergeflügel (Enten, Gänse) entschieden haben, müssen Sie ihren Bestand vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen lassen sowie von Hühnern getrennt halten. Die Ergebnisse der virologischen Untersuchung sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen sowie 1 Jahr lang aufzubewahren.

Wollen Sie diese (mit Kosten) verbundenen Beprobungen vermeiden, müssen Sie s.g. Sentineltiere mit dem Wassergeflügel zusammen halten. Dafür kommen Hühner oder Puten in Frage, welche sich als besonders empfindlich gegenüber dem H5/H7 Virus erwiesen haben - diesen also anzeigen, bevor Enten oder Gänse sichtbar erkranken. Aber Vorsicht - die Anzahl der gehaltenen Sentineltiere ist abhängig von der Anzahl des Wassergeflügels! (siehe dazu Anlage 2 Absatz 2 der Verordnung).

Sollten Sie sich für die Haltung von Sentineltieren entschieden haben, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen. Sie sollten sich in jedem Falle darüber eine Bestätigung geben lassen und diese aufbewahren.

Werden Enten oder Gänse im Freilauf gehalten haben Sie jedes verendete Tier unverzüglich in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus virologisch untersuchen zu lassen!

Hanghuhn

Hallo Enemy,

der Beitrag ist zwar schon anderthalb Jahre alt, da Gesetzesmühlen aber bekanntlich träge sind, hat er an Aktualität sicherlich nichts verloren, zumal ich die Details für Niedersachsen eh erfragen müsste. Aber Du hast einer Anfängerin sehr weiter geholfen und ich marschiere jetzt nicht mehr gänzlich unvorbereitet zum Amt. SprachlosGrins
Erstmal muss das zuckende Gewebe in den Bruteiern zu richtigen Hühnern werden und schlüpfen. Also, abwarten! Kaffee
Hab das allererste Mal die Ehre, sowas zu erleben, bin superaufgetegt und stolz wie Bolle, überhaupt so weit gekommen zu sein und auch echt froh, daß es solche Foren gibt.
Viele liebe Grüße und vielen Dank für diesen ersten Leitfaden von einem routinefreien Hanghuhn! Rolleyes
Katie
Winken
Es ist bemerkenswert hier solche Informationen zum Thema "gesetzliche Pflichten für Geflügelhalter" zu finden.

In vielen Fällen werden sich einfach Hühner (Gänse,Enten,Puten....) angeschafft und gut ist.
Das kann aber auch ganz schnell nach hinten los gehen.
Hätte ich diese Bestimmungen nicht vor meiner Anschaffung gekannt,
hätte ich im September bei meinem großen Problem ( 10 verendete Tiere)
ganz schön auf dem Schlauch gestanden.

Beim Veterinäramt wurde nämlich zuerst mal geprüft ob meine Tier überhaupt gemeldet waren.
Außerdem sind Tierärzte verpflichtet besondere Untersuchungsergebnisse zu melden.